AGB
Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen sind
ausschließlich die Geschäftsbedingungen der ATEC
Armaturenbau- und Technik GmbH maßgebend.
Abweichungen davon bedürfen in jedem Falle einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Geltung
von abweichenden Einkaufs-, Bestell- und
Auftragsbedingungen des Bestellers ist
ausgeschlossen.
Angebot
Alle Angeboten sind freibleibend und unverbindlich.
Maße, Gewichte, Zeichnungsangaben und Muster sind
nur annähernd maßgebend und nur durch unsere
ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich.
Angebotsgültigkeit wird individuell angegeben.
Preise
Alle Preise sind netto und gelten ab Werk, Nieder-Olm;
Umsatzsteuer zum jeweils gültigen Satz, Verpackungs-
, Transport-, Montage- und Versicherungskosten sind
zusätzlich zu bezahlen.
Es gelten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Liegen
zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Liefertermin mehr als vier Monate, darf ATEC
Armaturenbau- und Technik GmbH den Preis
anpassen, wenn Lieferanten von ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH ihre Preise geändert haben und
dies Auswirkungen auf die Bestellung hat.
Offensichtlicher Irrtum, Schreib- und Rechenfehler
berechtigen uns auch nachträglich zur Korrektur.
Auftragsannahme
Der Auftrag kommt zustande, wenn die Bestellung des
Kunden von ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH
schriftlich bestätigt wurde oder mit der Ausführung der
Leistung begonnen wurde oder die Ware geliefert wurde. Mündliche Nebenabreden und Zusagen sind
ohne schriftliche Bestätigung von ATEC
Armaturenbau- und Technik GmbH unwirksam
Lieferung und Lieferfristen
Lieferfristen gelten nur annähernd und beginnen erst
nach Klärung aller technischen und finanziellen
Ausführungs-angelegenheiten bezüglich der
Bestellung. Bei technischen Änderungen, die nach
Auftragsbestätigung vom Besteller gewünscht werden,
verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere
Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse,
die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen,
zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit
angemessen.
Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt oder wenn sich seine
Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern -
insbesondere Insolvenz oder Vergleich angemeldet
werden - sind wir berechtigt, die Lieferung solange
nicht auszuführen, bis uns der Besteller nach unserer
Wahl Sicherheit oder Vorauszahlung für unsere
Forderung aus diesem Vertrag geleistet hat
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum fällig.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
Sämtliche mit dem Einzug verbundene Kosten gehen
zu Lasten des Bestellers.
Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in
Höhe von 3% über dem Basiszins zu zahlen.
Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung
nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich
zugestimmt haben, oder die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden
sind.
Urheberrechte
Die Urheberrechte an unseren Angeboten,
technischen Zeichnungen, Produktinformationen
sowie die Patentrechte an unseren Produkten
verbleiben in jedem Fall in unserem Eigentum. Ohne
unsere ausdrückliche Genehmigung ist es nicht
gestatten, diese in irgendeiner Form zu vervielfältigen
oder sonst Dritten zur Kenntnis zu bringen. Dem
Besteller ist lediglich die interne Benutzung innerhalb
der vertraglichen Grenzen gestatten.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der
Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der
Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten
der Anlieferung übernommen hat.
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die
Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer
nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der
Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf
den Besteller über.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung
aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche
(Vorbehaltsware). Bei einer Verarbeitung oder
Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren
entsteht für uns anteiliges Miteigentum im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
Verkaufswert, der aus der Verbindung oder
Verarbeitung hervorgehenden Ware, welche insoweit als Vorbehaltsware gilt. Eine Veräußerung der
Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zulässig. Dem Besteller hinsichtlich
der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder
aus sonstigen Rechtsgründen zustehende
Forderungen tritt er hiermit im Voraus in voller Höhe
an uns ab.
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in
ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle
erforderlichen Wartungsarbeiten und
Instandsetzungen durchzuführen oder von Dritten
durchführen zu lassen.
Abnahme
100% unserer Erzeugnisse werden entsprechend der
DIN 12266-1 geprüft. Annahmeprüfungen inkl.
Zeugnisse, welche umfangreicher sind, müssen bei
Vertragsabschluss nach Art und Umfang in allen
Einzelheiten bekannt und bestätigt sein. Die Kosten
trägt der Besteller soweit nicht schriftlich von uns
diese Kosten übernommen werden. Sollte die
Abnahme nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
vom Besteller erfolgen, sind wir berechtigt auch ohne
Abnahme die Lieferung zu versenden bzw. auf Kosten
des Bestellers zu lagern.
Gewährleistung / Schadensersatz
Beanstandungen wegen Transportschäden oder
Verlust der Lieferung sind vom Besteller sofort bei dem
für den Transport verantwortlichen Unternehmen
anzubringen. Reklamationen über Stückzahl oder
Beschaffenheit der gelieferten Ware sind spätestens
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung an uns
zu melden.
Wir werden nach unserer Wahl den Mangel beseitigen
oder eine mangelfreie Sache liefern, sofern die
Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag. Entscheiden wir uns für die
Mangelbeseitigung (Nachbesserung), hat uns der
Besteller in Absprache mit uns Gelegenheit zur
Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen
Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann
der Besteller - unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche - nach seiner Wahl vom
Vertrag zurückzutreten oder Kaufpreis zu mindern.
Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir
berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom
Besteller ersetzt zu verlangen. Werden vom Besteller
oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen
für diese und die daraus entstehenden Folgen keine
Mängelansprüche.
Sämtliche Haftansprüche verjähren in 24 Monaten. Bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach
dem Produkthaftungsgesetzt gelten die gesetzlichen
Fristen.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten, sind ausgeschlossen.
Übrige Rechte des Bestellers / des Lieferers
Der Lieferer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die
Erfüllung des Vertrages aus von ihm nicht zu
vertretenden Gründen unmöglich wird oder wenn bei
Vertragsabschluss unvorhergesehene Ereignisse die
Vertragsverhältnisse so grundlegend ändern, dass ihm
ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.
Will der Lieferer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch
machen, so muss er dem Besteller unverzüglich
Mitteilung machen.
Der Lieferer kann in diesem Fall vom Besteller Ersatz
aller für die Erfüllung des Vertrages getätigten
notwendigen Aufwendungen verlangen, es sei denn,
dass die nach Vertrag hergestellten Teile anderweitig
verwendet werden können.
Technische Beratung
Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als
vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen
Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und
Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, der Lieferer hat dem
ausdrücklich zugestimmt.
Für Gewichts- und Maßangaben in technischen
Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen) gelten die
branchenüblichen Toleranzen.
Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass zur Erfüllung des
Vertragsverhältnisses die im Zusammenhang hiermit
erhobenen Kundendaten gemäß den geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet
werden.
Gerichtsstand und geltendes Recht
Gerichtsstand ist Nieder-Olm, Deutschland. Wir sind
berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers zu
klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.