AGB
              Geltungsbereich
              
 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen sind
              ausschließlich die Geschäftsbedingungen der ATEC
              Armaturenbau- und Technik GmbH maßgebend.
              Abweichungen davon bedürfen in jedem Falle einer
              ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Geltung
              von abweichenden Einkaufs-, Bestell- und
              Auftragsbedingungen des Bestellers ist
              ausgeschlossen.
            
              Angebot
              
 Alle Angeboten sind freibleibend und unverbindlich.
              
              
 Maße, Gewichte, Zeichnungsangaben und Muster sind
              nur annähernd maßgebend und nur durch unsere
              ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich.
              
              
 Angebotsgültigkeit wird individuell angegeben.
            
              Preise
              
 Alle Preise sind netto und gelten ab Werk, Nieder-Olm;
              Umsatzsteuer zum jeweils gültigen Satz, Verpackungs-
              , Transport-, Montage- und Versicherungskosten sind
              zusätzlich zu bezahlen.
              
              
 Es gelten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Liegen
              zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
              Liefertermin mehr als vier Monate, darf ATEC
              Armaturenbau- und Technik GmbH den Preis
              anpassen, wenn Lieferanten von ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH ihre Preise geändert haben und
              dies Auswirkungen auf die Bestellung hat.
              
              
 Offensichtlicher Irrtum, Schreib- und Rechenfehler
              berechtigen uns auch nachträglich zur Korrektur.
            
              Auftragsannahme
              
 Der Auftrag kommt zustande, wenn die Bestellung des
              Kunden von ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH
              schriftlich bestätigt wurde oder mit der Ausführung der
              Leistung begonnen wurde oder die Ware geliefert wurde. Mündliche Nebenabreden und Zusagen sind
              ohne schriftliche Bestätigung von ATEC
              Armaturenbau- und Technik GmbH unwirksam
            
              Lieferung und Lieferfristen
              
 Lieferfristen gelten nur annähernd und beginnen erst
              nach Klärung aller technischen und finanziellen
              Ausführungs-angelegenheiten bezüglich der
              Bestellung. Bei technischen Änderungen, die nach
              Auftragsbestätigung vom Besteller gewünscht werden,
              verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.
              
              
 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere
              Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse,
              die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen,
              zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit
              angemessen.
              
              
 Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
              nicht nachkommt oder wenn sich seine
              Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern -
              insbesondere Insolvenz oder Vergleich angemeldet
              werden - sind wir berechtigt, die Lieferung solange
              nicht auszuführen, bis uns der Besteller nach unserer
              Wahl Sicherheit oder Vorauszahlung für unsere
              Forderung aus diesem Vertrag geleistet hat
            
              Zahlungsbedingungen
              
 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach
              Rechnungsdatum fällig.
              
              
 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
              Sämtliche mit dem Einzug verbundene Kosten gehen
              zu Lasten des Bestellers.
              
              
 Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in
              Höhe von 3% über dem Basiszins zu zahlen.
              
              
 Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung
              nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich
              zugestimmt haben, oder die Gegenansprüche
              unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden
              sind.
            
              Urheberrechte
              
 Die Urheberrechte an unseren Angeboten,
              technischen Zeichnungen, Produktinformationen
              sowie die Patentrechte an unseren Produkten
              verbleiben in jedem Fall in unserem Eigentum. Ohne
              unsere ausdrückliche Genehmigung ist es nicht
              gestatten, diese in irgendeiner Form zu vervielfältigen
              oder sonst Dritten zur Kenntnis zu bringen. Dem
              Besteller ist lediglich die interne Benutzung innerhalb
              der vertraglichen Grenzen gestatten.
            
              Gefahrenübergang
              
 Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der
              Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar
              auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der
              Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten
              der Anlieferung übernommen hat.
              
              
 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die
              Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer
              nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der
              Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf
              den Besteller über.
              
            
              Eigentumsvorbehalt
              
 Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung
              aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche
              (Vorbehaltsware). Bei einer Verarbeitung oder
              Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren
              entsteht für uns anteiliges Miteigentum im Verhältnis
              des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum
              Verkaufswert, der aus der Verbindung oder
              Verarbeitung hervorgehenden Ware, welche insoweit als Vorbehaltsware gilt. Eine Veräußerung der
              Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen
              Geschäftsverkehr zulässig. Dem Besteller hinsichtlich
              der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder
              aus sonstigen Rechtsgründen zustehende
              Forderungen tritt er hiermit im Voraus in voller Höhe
              an uns ab.
              
              
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
              während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in
              ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle
              erforderlichen Wartungsarbeiten und
              Instandsetzungen durchzuführen oder von Dritten
              durchführen zu lassen.
            
              Abnahme
              
 100% unserer Erzeugnisse werden entsprechend der
              DIN 12266-1 geprüft. Annahmeprüfungen inkl.
              Zeugnisse, welche umfangreicher sind, müssen bei
              Vertragsabschluss nach Art und Umfang in allen
              Einzelheiten bekannt und bestätigt sein. Die Kosten
              trägt der Besteller soweit nicht schriftlich von uns
              diese Kosten übernommen werden. Sollte die
              Abnahme nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
              vom Besteller erfolgen, sind wir berechtigt auch ohne
              Abnahme die Lieferung zu versenden bzw. auf Kosten
              des Bestellers zu lagern.
            
              Gewährleistung / Schadensersatz
              
 Beanstandungen wegen Transportschäden oder
              Verlust der Lieferung sind vom Besteller sofort bei dem
              für den Transport verantwortlichen Unternehmen
              anzubringen. Reklamationen über Stückzahl oder
              Beschaffenheit der gelieferten Ware sind spätestens
              innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung an uns
              zu melden.
              
              
 Wir werden nach unserer Wahl den Mangel beseitigen
              oder eine mangelfreie Sache liefern, sofern die
              Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des
              Gefahrübergangs vorlag. Entscheiden wir uns für die
              Mangelbeseitigung (Nachbesserung), hat uns der
              Besteller in Absprache mit uns Gelegenheit zur
              Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen
              Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann
              der Besteller - unbeschadet etwaiger
              Schadensersatzansprüche - nach seiner Wahl vom
              Vertrag zurückzutreten oder Kaufpreis zu mindern.
              
              
 Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche
              Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
              Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
              Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
              Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir
              berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom
              Besteller ersetzt zu verlangen. Werden vom Besteller
              oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder
              Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen
              für diese und die daraus entstehenden Folgen keine
              Mängelansprüche.
              
              
 Sämtliche Haftansprüche verjähren in 24 Monaten. Bei
              vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
              bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben,
              Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach
              dem Produkthaftungsgesetzt gelten die gesetzlichen
              Fristen.
              
              
 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der
              Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
              insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
              Materialkosten, sind ausgeschlossen.
            
              Übrige Rechte des Bestellers / des Lieferers 
              
 Der Lieferer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die
              Erfüllung des Vertrages aus von ihm nicht zu
              vertretenden Gründen unmöglich wird oder wenn bei
              Vertragsabschluss unvorhergesehene Ereignisse die
              Vertragsverhältnisse so grundlegend ändern, dass ihm
              ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.
              
              
 Will der Lieferer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch
              machen, so muss er dem Besteller unverzüglich
              Mitteilung machen.
              
              
 Der Lieferer kann in diesem Fall vom Besteller Ersatz
              aller für die Erfüllung des Vertrages getätigten
              notwendigen Aufwendungen verlangen, es sei denn,
              dass die nach Vertrag hergestellten Teile anderweitig
              verwendet werden können.
            
              Technische Beratung
              
 Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als
              vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen
              Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
              
              
 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
              Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und
              Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich
              gemacht werden, es sei denn, der Lieferer hat dem
              ausdrücklich zugestimmt.
              
              
 Für Gewichts- und Maßangaben in technischen
              Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen) gelten die
              branchenüblichen Toleranzen.
            
              Datenschutz
              
 Wir weisen darauf hin, dass zur Erfüllung des
              Vertragsverhältnisses die im Zusammenhang hiermit
              erhobenen Kundendaten gemäß den geltenden
              datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet
              werden.
            
              Gerichtsstand und geltendes Recht 
              
 Gerichtsstand ist Nieder-Olm, Deutschland. Wir sind
              berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers zu
              klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der
              Bundesrepublik Deutschland.
            
