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AGB

Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich die Geschäftsbedingungen der ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH maßgebend. Abweichungen davon bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Geltung von abweichenden Einkaufs-, Bestell- und Auftragsbedingungen des Bestellers ist ausgeschlossen.

Angebot
Alle Angeboten sind freibleibend und unverbindlich.

Maße, Gewichte, Zeichnungsangaben und Muster sind nur annähernd maßgebend und nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich.

Angebotsgültigkeit wird individuell angegeben.

Preise
Alle Preise sind netto und gelten ab Werk, Nieder-Olm; Umsatzsteuer zum jeweils gültigen Satz, Verpackungs- , Transport-, Montage- und Versicherungskosten sind zusätzlich zu bezahlen.

Es gelten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, darf ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH den Preis anpassen, wenn Lieferanten von ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH ihre Preise geändert haben und dies Auswirkungen auf die Bestellung hat.

Offensichtlicher Irrtum, Schreib- und Rechenfehler berechtigen uns auch nachträglich zur Korrektur.

Auftragsannahme
Der Auftrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden von ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH schriftlich bestätigt wurde oder mit der Ausführung der Leistung begonnen wurde oder die Ware geliefert wurde. Mündliche Nebenabreden und Zusagen sind ohne schriftliche Bestätigung von ATEC Armaturenbau- und Technik GmbH unwirksam

Lieferung und Lieferfristen
Lieferfristen gelten nur annähernd und beginnen erst nach Klärung aller technischen und finanziellen Ausführungs-angelegenheiten bezüglich der Bestellung. Bei technischen Änderungen, die nach Auftragsbestätigung vom Besteller gewünscht werden, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern - insbesondere Insolvenz oder Vergleich angemeldet werden - sind wir berechtigt, die Lieferung solange nicht auszuführen, bis uns der Besteller nach unserer Wahl Sicherheit oder Vorauszahlung für unsere Forderung aus diesem Vertrag geleistet hat

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Sämtliche mit dem Einzug verbundene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Basiszins zu zahlen.

Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, oder die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

Urheberrechte
Die Urheberrechte an unseren Angeboten, technischen Zeichnungen, Produktinformationen sowie die Patentrechte an unseren Produkten verbleiben in jedem Fall in unserem Eigentum. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung ist es nicht gestatten, diese in irgendeiner Form zu vervielfältigen oder sonst Dritten zur Kenntnis zu bringen. Dem Besteller ist lediglich die interne Benutzung innerhalb der vertraglichen Grenzen gestatten.

Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten der Anlieferung übernommen hat.

Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche (Vorbehaltsware). Bei einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns anteiliges Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Verkaufswert, der aus der Verbindung oder Verarbeitung hervorgehenden Ware, welche insoweit als Vorbehaltsware gilt. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehende Forderungen tritt er hiermit im Voraus in voller Höhe an uns ab.

Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen durchzuführen oder von Dritten durchführen zu lassen.

Abnahme
100% unserer Erzeugnisse werden entsprechend der DIN 12266-1 geprüft. Annahmeprüfungen inkl. Zeugnisse, welche umfangreicher sind, müssen bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang in allen Einzelheiten bekannt und bestätigt sein. Die Kosten trägt der Besteller soweit nicht schriftlich von uns diese Kosten übernommen werden. Sollte die Abnahme nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vom Besteller erfolgen, sind wir berechtigt auch ohne Abnahme die Lieferung zu versenden bzw. auf Kosten des Bestellers zu lagern.

Gewährleistung / Schadensersatz
Beanstandungen wegen Transportschäden oder Verlust der Lieferung sind vom Besteller sofort bei dem für den Transport verantwortlichen Unternehmen anzubringen. Reklamationen über Stückzahl oder Beschaffenheit der gelieferten Ware sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung an uns zu melden.

Wir werden nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Entscheiden wir uns für die Mangelbeseitigung (Nachbesserung), hat uns der Besteller in Absprache mit uns Gelegenheit zur Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Kaufpreis zu mindern.

Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

Sämtliche Haftansprüche verjähren in 24 Monaten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetzt gelten die gesetzlichen Fristen.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.

Übrige Rechte des Bestellers / des Lieferers
Der Lieferer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrages aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird oder wenn bei Vertragsabschluss unvorhergesehene Ereignisse die Vertragsverhältnisse so grundlegend ändern, dass ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.

Will der Lieferer von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so muss er dem Besteller unverzüglich Mitteilung machen.

Der Lieferer kann in diesem Fall vom Besteller Ersatz aller für die Erfüllung des Vertrages getätigten notwendigen Aufwendungen verlangen, es sei denn, dass die nach Vertrag hergestellten Teile anderweitig verwendet werden können.

Technische Beratung
Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Lieferer hat dem ausdrücklich zugestimmt.

Für Gewichts- und Maßangaben in technischen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen) gelten die branchenüblichen Toleranzen.

Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses die im Zusammenhang hiermit erhobenen Kundendaten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet werden.

Gerichtsstand und geltendes Recht
Gerichtsstand ist Nieder-Olm, Deutschland. Wir sind berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.